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Verlängerungen der Gruppenreise Chile - Feuer und Eis

5 tage ab € 549,-.

Chile - Faszination Osterinsel - 5 Tage

ab / bis Santiago inkl. Sandstrand Anakena; Vulkan Rano Raraku; Vulkan Rano Kau; Zeremoniedorf Orongo

Chile Osterinsel Moais

4 Tage ab € 859,-

Chile - Zauber des Hochlands - 4 Tage

ab / bis Arica inkl. Tal Azapa; Tal Lluta; Putre; Lauca Nationalpark

Chile Lauca Nationalpark Lago Chungara 2

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Olavi Hipeli

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Buchung der Gruppenreise Chile - Feuer und Eis

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Rail&fly, unterbringung *, sitzplatzreservierung für langstrecke (bitte wunsch im kommentarfeld angeben) *, option tag 11 - 16 *, bettenwunsch *.

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Olavi Hipeli

Feuer und Eis 2020 CHILE - Papaya Tours

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Feuer und Eis 2020 CHILE - Papaya Tours

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Argentinien, Chile: Rundreise Argentinien & Chile

Buenos aires, schiff-expeditionsreise am kap hoorn und imposante naturparks.

  • Reiseverlauf

Termine & Preise

Enthaltene leistungen, nicht enthaltene leistungen.

  • Zusätzliche Leistungen

Torres del Paine

Die Höhepunkte beider Länder in einer Reise vereint: Gletscher, Schluchten, Flüsse, kalter Regenwald – Naturphänomen Feuerland. Dann eine Expeditionsreise durch die eisigen Wasserstraßen am Ende der Welt. Magellan lässt grüßen. Ihr Herz schlägt Saltos im Torres del Paine Nationalpark. Und natürlich darf die Geburtsstadt des Tango, Buenos Aires, nicht fehlen.

papaya tours chile feuer und eis

Die Höhepunkte dieser Reise

  • Buenos Aires , die Hauptstadt des Tangos
  • Schiff-Expeditionsreise am Ende der Welt – dem Kap Hoorn
  • Smaragdgrüne Seen, tiefblaue Lagunen und Bergspitzen im Torres del Paine NP
  • Farbschattierungen von Tiefblau bis Türkis: der Perito Moreno-Gletscher
  • El Calafate , Ausgangspunkt für Erkundungen des berühmten Nationalparks Los Glaciares

Reiseverlauf Argentinien, Chile (16 Tage)

1. tag: hinflug.

Flug nach Buenos Aires, in die Hauptstadt Argentiniens.

2. Tag: Buenos Aires, Hauptstadt des Tangos

In Buenos Aires begrüßt Sie Ihre Reiseleitung und bringt Sie ins Hotel. Anschließend erkunden Sie das „Paris Südamerikas“. Das lebhafte Zentrum und die Prachtstraße Avenida de Mayo lassen niemanden kalt, genauso wie das Tangoquartier San Telmo oder La Boca, berühmt wegen seiner bunten Blechhäuser. Der Tagestrip endet mit einem Besuch des Friedhofs La Recoleta und dem Grab von Evita, der berühmten Gattin des ehemaligen Präsidenten Juan Perón. Das „Eurobuilding Boutique Buenos Aires“ trumpft mit seiner zentralen Lage in der argentinischen Hauptstadt auf. In nur zehn Gehminuten erreichen Sie das berühmte Cafe Tortoni oder den architektonisch beeindruckenden Palacio Barolo. Die stilvoll eingerichteten Zimmer sind in Creme-Farben gehalten und sorgen für Komfort während Ihres Aufenthaltes. Die Sonnenterrasse und der Whirlpool im Wellnessbereich laden zum Entspannen ein. 2 Übernachtungen. (Fahrstrecke ca. 30 km) Sollten Sie nicht gemeinsam mit der Gruppe mit der Latam-Maschine in Buenos Aires ankommen, holt Sie ein englischsprachiger Mitarbeitender unserer Partneragentur vom Flughafen ab. Das Welcome-Meeting mit Ihrer Reiseleitung findet um 13:15 Uhr in der Lobby Ihrer Unterkunft statt. Im Anschluss starten Sie direkt zur Erkundungstour durch die Stadt. Ihr Zimmer steht ab 15:00 Uhr für Sie zur Verfügung. Sollten Sie einen Early Check-in wünschen, können wir diesen – falls verfügbar – vorab dazu buchen. Der Preis beträgt 100 EUR pro Zimmer.

Bunte Fassaden in Buenos Aires

3. Tag: Buenos Aires – Bootsfahrt im Tigre-Delta

Auf zum Halbtagesausflug ins Delta des Tigre: Sie fahren Richtung Norden, vorbei an den Stadtparks, der Residenz des Staatspräsidenten, durch den herrschaftlichen Vorort San Isidro weiter nach Tigre, einem beliebten Naherholungsgebiet für die Bewohnerinnen und. Bewohner von Buenos Aires. Dort besuchen Sie den Obst- und Gemüsemarkt und besteigen ein Boot für eine einstündige Rundfahrt im Delta. Sie erwartet eine einzigartige Vegetation und gepflegte Wochenendhäuser, die meist nur über das Wasser erreichbar sind und in vielen Fällen auf Pfählen stehen. Die Fahrt ist kurz, vermittelt aber einen Eindruck von der Weite des 300 Kilometer langen Deltas. Der Weg zurück ins Hotel führt über die berühmte Panamericana. (Fahrstrecke ca. 70 km) Bei weniger als 4 Teilnehmern können an der Bootstour im Tigre-Delta außer Ihnen auch andere internationale Gäste teilnehmen.

4. Tag: Ushuaia, Stadt am Ende der Welt

Sie fliegen nach Ushuaia, die südlichste Stadt der Welt. Sie besuchen das bekannte „End of the World Museum“, in dem über die wichtige Geschichte von Völkern, Flora und Fauna der Umgebung berichtet wird. Dann bringt Sie Ihre Reiseleitung in Ihre Unterkunft. Die „Hostería Mi Vida“ liegt ca. fünf Kilometer außerhalb von Ushuaia in einem ruhigen Wohngebiet. Alle Zimmer sind mit großen Fenstern ausgestattet, die den malerischen Blick auf die schneebedeckten Gipfel der Anden freigeben. Sie sind geräumig und gemütlich eingerichtet und verströmen eine heimelige Atmosphäre. Don Rogelio, der Besitzer, wird Ihren Aufenthalt gern so angenehm wie möglich gestalten. (Fahrstrecke ca. 10 km) Das Programm an den Tagen 4 und 5 kann in anderer Reihenfolge stattfinden. Den Flugplan für den Inlandsflug von Buenos Aires nach Ushuaia erhalten Sie mit den Schlussunterlagen.

Blick auf die Magellanstraße

5. Tag: Feuerland-Nationalpark – Start der Expeditions-Schiffsfahrt zum Kap Hoorn

Nach dem Frühstück erkunden Sie den Feuerland-Nationalpark mit seinen gewaltigen Bergketten, Hochmooren, Flüssen, Wäldern und Küsten, die Heimat von Albatrossen, Kondoren, Guanakos und Rotfüchsen. Anschließend bleibt noch etwas Zeit, um das Flair der Stadt auf dich wirken zu lassen. Dann heißt es: ab zum Hafen von Ushuaia, um sich für das Highlight Ihrer Reise anzumelden: die Schifffahrt zum Kap Hoorn. Am Abend ist Einschiffung zur Reise ans Ende der Welt. Die „Australis“ ist ein modernes Expeditionsschiff, mit dem Sie die südlichen Kanäle und Fjorde Südamerikas entdecken. Auf drei Decks verteilen sich insgesamt 100 Außenkabinen, die mit einem Panoramafenster und somit einem einmaligen Blick in die wilde Natur bestechen. Das herzliche Personal sorgt in den verschiedenen Lounges mit einem abwechslungsreichen Programm für eine unterhaltsame Reise und steht Ihnen jederzeit zur Seite. Jeden Abend gibt Ihnen die Reiseleitung einen kleinen Vorgeschmack auf die Exkursionen am kommenden Tag. Stöbern Sie in der Bibliothek, und genießen Sie das Essen an Bord. Alkoholische und alkoholfreie Getränke sind im Preis inbegriffen. Die offiziellen Sprachen an Bord sind englisch und spanisch. (Fahrstrecke ca. 10 km)

6. Tag: Das Highlight – Kap Hoorn

Ihr großes Schiffsabenteuer beginnt mit einem Mythos: Das Kap Hoorn ist ein 425 Meter hoher und fast senkrechter Felsabbruch und wird „Das Ende der Welt“ genannt. Sie treffen auf einen der wildesten Winkel der Erde, denn hier prallen Pazifik und Atlantik aufeinander. Über den Murray-Kanal und die Nassau-Bucht bringt Sie das Schiff bis zum Nationalpark Cabo de Hornos. Sollten es die klimatischen Bedingungen erlauben, bringen Sie am Nationalpark Schlauchboote an Land. Ein Denkmal erinnert an die zahlreichen ertrunkenen Seeleute. Nur eine Kapelle und ein Leuchtturm, der ganzjährig von einem Wächter bewohnt wird, finden sich auf der Insel. Anschließend geht es zur Wulaia-Bucht. Dort bieten die außergewöhnliche Landschaft, ihre artenreiche Pflanzenwelt und der verwunschene magellansche Urwald ein besonderes Schauspiel.   Die Wanderung bei der Wulaia-Bucht ist etwas länger und teilweise etwas anspruchsvoller, da es bergauf geht, um den Ausblick über die schöne Bucht genießen zu können.

Expeditionsschiff Ventus Australis

7. Tag: Pía-Gletscher und Garibaldi-Gletscher

Ihr Schiff biegt wieder in den Hauptarm des Beagle-Kanals ein und bringt Sie in die Pía-Bucht. Hier gehen Sie am gleichnamigen Gletscher an Land, der bei Sonnenschein in fantastischen Blautönen erstrahlt und regelmäßig kalbt. Dabei brechen größere Eismassen vom Gletscher ab und stürzen ins Meer. Auf einer Wanderung zum Aussichtspunkt bieten sich zahlreiche Motive für Erinnerungsfotos. Am Nachmittag fahren Sie in den Garibaldi-Fjord an der Südküste Feuerlands. Nun haben Sie die Möglichkeit, den kalten Regenwald Patagoniens zu erkunden und durch den Wald zu einem Wasserfall zu wandern. Aber auch wenn Sie an Bord bleiben möchten, erleben Sie ein unvergleichliches Naturschauspiel. Durch den schmalen Fjord hindurch gleitet Ihr Schiff zum Garibaldi-Gletscher.

8. Tag: Aguila-Gletscher und Cóndor-Gletscher

Durch den Cockburn-Kanal geht es in den Agostini-Sund. Hier öffnet sich der Blick auf die Gletscher, die im Zentrum der Darwin-Kordillere entspringen. Dieser Andenstrang ist der einzige, der in Ost-West-Richtung verläuft und von einem zusammenhängenden, dicken Eisfeld überzogen ist, von dem sich blaue Gletscherzungen ins Meer hinstrecken. In kleinen Schlauchbooten geht es von Bord, und Sie genießen bei einem Spaziergang nochmal das imposante Naturschauspiel der Gletscher. Auch am Nachmittag haben Sie die Möglichkeit an Land zu gehen, um am Cóndor-Gletscher mehr über die Entstehung der Eismassen und deren Einfluss auf die schroffe Landschaft Feuerlands zu erfahren.

9. Tag: Pinguinkolonie Isla Magdalena – Puerto Natales

Auf der Isla Magdalena lebt eine Kolonie von Magellan-Pinguinen, putzige Gesellen, die dich  ganz nah heranlassen. Außerdem können Sie verschiedene Vögel wie Kormorane und Sturmvögel beobachten. Sollten hier aufgrund der Jahreszeiten keine Pinguine mehr sein, ankern Sie stattdessen vor der Insel Marta. Hier können Sie vom Schlauchboot südamerikanische Seelöwen beobachten. Ihre Schifffahrt endet im chilenischen Punta Arenas. Am Vormittag gehen Sie von Bord. Am Hafen werden Sie schon erwartet. Im chilenischen Teil Patagoniens erwartet Sie erst einmal karge Landschaft – und eine echte Estancia. Hier bekommen Sie erste Einblicke in die Geschichte Patagoniens sowie den Alltag chilenischer Farmerfamilien. Der kulinarische Höhepunkt ist ein typischer Asado: Lammbraten am Spieß, direkt über dem Feuer gegrillt. Anschließend fahren Sie weiter nach Puerto Natales, einem kleinen Städtchen mit vielen Cafés, Restaurants und Outdoor-Geschäften. Die „Remota Patagonia Lodge“ liegt ein wenig nördlich von Puerto Natales am Última-Esperanza-Fjord, dem sogennanten „Fjord der letzten Hoffnung“. Das lange Gebäude fügt sich mit seinem flachen Grasdach harmonisch in die Landschaft ein. Innen bietet Ihnen Ihr Zimmer modernen Komfort in angenehmer Atmosphäre. Große Fenster lassen die wilde Landschaft immer präsent sein. Klare, einfache Linien bestimmen Einrichtung und Dekoration und gleichzeitig geben Holz und Naturstein dem Hotel eine warme Note. Im Aufenthaltsbereich lädt Sie die offene Feuerstelle zum gemütlichen Zusammensein am Abend ein. (Fahrstrecke ca. 250 km) Der Besuch der Insel Magdalena oder Insel Marta ist wetterabhängig. Bei sehr schlechtem Wetter muss er ggf. entfallen.

10. Tag: Puerto Natales – Torres del Paine Nationalpark

Circa zwei Stunden dauert die Fahrt in den Nationalpark Torres del Paine, und Sie werden sehen, wie die Natur üppiger und die Tierwelt abwechslungsreicher wird. Immer öfter stehen neugierige Guanakos am Wegesrand, und mit ein bisschen Glück sehen Sie auch Nandus. Und es folgt noch ein Highlight: die Blaue Lagune. Von dort haben Sie einen fantastischen Blick auf die Torres-Spitzen. Vielleicht können Sie auch Füchse und eine Vielzahl an Vögeln beobachten. Das Hotel „Las Torres“ im Nationalpark Torres del Paine am Fuße der Torres-Spitzen ist eine ehemalige Rinderfarm, umgebaut zu einer komfortablen Lodge mit Garten und eigener Pferdehaltung. Dank der wunderschönen, nahezu vollständig verglasten Fachwerkstruktur des Gebäudes können Sie bei gutem Wetter die unvergleichliche Aussicht auch von innen genießen. Im Wohnzimmer mit Kamin werden Sie sich nach einer Wanderung herrlich entspannen. Noch mehr Erholung erwartet Sie bei den Massagen im „Spa Las Torres“. 2 Übernachtungen. (Fahrstrecke ca. 130 km)

Die blaue Lagune am Torres del Paine

11. Tag: Torres del Paine Nationalpark

Für den Torres del Paine Nationalpark haben Sie einen ganzen Tag Zeit. Sie besuchen die Wasserfälle Salto Grande – die größten im Park – und auch den Nordenskjöld-See, inklusive einer ein- bis zweistündigen Wanderung auf der Landzunge zwischen dem Pehoé- und dem Nordenskjöld-See mit Blick auf das Torres-Massiv. Es folgen smaragdgrüne Seen, tiefblaue Lagunen und hoch aufragende Bergspitzen. Einige kürzere Wanderungen führen Sie zu den schönsten Aussichtspunkten im Park. (Fahrstrecke ca. 150 km) Der Besuch der Wasserfälle ist wetterabhängig. Je nach Wetterlage wird die Reiseleitung vor Ort die Reihenfolge der Aktivitäten an Tag 9 und 10 festlegen. Bei sehr schlechtem Wetter kann ggf. Programm entfallen. Die Agentur vor Ort bemüht sich in dem Fall um Alternativen.

12. Tag: Torres del Paine Nationapark – El Calafate

Durch den Nationalpark geht es in die Pampa Argentiniens, bis nach El Calafate, Ausgangspunkt für Erkundungen des berühmten Nationalparks Los Glaciares. Nachdem Sie in Ihrer Unterkunft eingecheckt haben können Sie das kleine Örtchen zu Fuß erkunden. Unternehmen Sie einen Spaziergang zur Laguna Nimez, nehmen Sie optional an einer Tour entlang der Küste des Lago Argentino teil oder lassen Sie es sich einfach in einem der zahlreichen Restaurants gut gehen. Das „Imago Hotel & Spa“ am Stadtrand von El Calafate begrüßt Sie mit modernem Komfort und rustikalem Charme. Die großen Fenster der geschmackvoll eingerichteten Zimmer eröffnen einen weiten Ausblick auf den Lago Argentino oder die umliegende Berglandschaft. Das reichhaltige Frühstück am Morgen stärkt Sie für einen erkundungsreichen Tag in Patagonien. Der Wellnessbereich umfasst eine Sauna und ein türkisches Bad. 2 Übernachtungen. (Fahrstrecke ca. 450 km)

13. Tag: Imposanter Perito Moreno-Gletscher

Der Perito Moreno-Gletscher – eine Wand aus Eis in allen Farbschattierungen von tiefblau bis türkis, bizarr geformte Eistürme, die sich im Wasser spiegeln. Vielleicht erleben Sie wie riesige Eisbrocken mit Getöse in den See stürzen. Das Boot fährt Sie so nah heran wie möglich. Anschließend wandern Sie auf gut ausgebauten Wanderwegen, den Gletscher, der durch die Bäume schimmert, immer im Blick. (Fahrstrecke ca. 140 km)

Eisberg des Upsala-Gletschers

14. Tag: Buenos Aires, eine Wiederkehr

Von der Weite Patagoniens zurück in die Millionenstadt. Vom Flughafen von El Calafate geht es nach Buenos Aires. Dort werden Sie am Flughafen abgeholt und zum Hotel gebracht. Abends besuchen Sie dann eine Tangoshow inklusive Abendessen. Buenos Aires gilt als die Geburtsstätte des Tangos, den Carlos Gardel in den 1930er-Jahren bekannt machte. Freuen Sie sich auf das gemeinsame Abschiedsabendessen. Übernachtung erneut im „Eurobuilding Boutique Buenos Aires“. (Fahrstrecke ca. 50 km) Den Flugplan für den Inlandsflug El Calafate nach Buenos Aires erhalten Sie mit den Schlussunterlagen.

15. Tag: Buenos Aires und dann zurück nach Hause

Ein Vormittag zu Ihrer freien Verfügung: durch die Straßen von San Telmo bummeln, im Café sitzen und die Passanten beobachten oder shoppen. Auch ein Besuch des Palacio Barolo, des Colón Theaters oder des Museums an der Casa Rosada bieten sich an. Dann geht es zum Flughafen, wo es heißt: „Adios Buenos Aires“.

16. Tag: Wieder daheim

Nach der Landung reisen Sie mit einem Koffer voller Erinnerungen weiter in Ihren Heimatort.

  • Linienflug mit Lufthansa von Frankfurt nach Buenos Aires und zurück, nach Verfügbarkeit
  • Inlandsflüge mit Aerolineas Argentinas von Buenos Aires nach Ushuaia und von El Calafate nach Buenos Aires
  • Reiseminibus mit Klimaanlage
  • 5-tägige Fahrt auf einem Expeditionsschiff von Australis von Ushuaia am Kap Hoorn vorbei nach Punta Arenas
  • 13 Übernachtungen in Hotels, Hosterías und auf dem Expeditionsschiff in komfortablen Außenkabinen auf dem Tierra-del-Fuego-Deck
  • Täglich Frühstück, 4x Mittagessen, 2x Picknick, 1x Lunchbox, 6x Abendessen
  • Während des Aufenthalts auf dem Expeditionsschiff ausgewählte Getränke
  • Bootsfahrt im Tigre-Delta
  • Katamaranfahrt zum Perito-Moreno-Gletscher
  • Kocherlebnis in deiner Unterkunft in Ushuaia
  • Besuch einer Tangoshow in Buenos Aires
  • Nationalparkgebühren und Eintrittsgelder
  • 274 m² Regenwald auf Ihren Namen
  • Deutsch sprechende, einheimische Reiseleitung
  • Nicht genannte Mahlzeiten und Getränke
  • Trinkgelder; Persönliches
  • Evtl. erhöhte Flugkosten nach dem 01.06.23

Zusätzliche Leistungen…

  • Einzelzimmerzuschlag ab: 2.200 EUR
  • Anschlussflug ab/ bis Deutschland, Österreich, Schweiz ab: 100 EUR
  • Business-Class-Flug-Aufpreis ab: 2.300 EUR
  • Sitzplatzreservierung auf dem Langstreckenflug ab: 20 EUR
  • Aufpreis Linienflug mit Lufthansa ab: 300 EUR
  • Tour im Geländewagen entlang des Lago Argentino ab: 80 EUR
  • Vorprogramm Iguazú-Wasserfälle (ab 2 TN), 4 Tage ab: 800 EUR
  • Gesicherte Reisetermine: Garantierte Durchführung aller Termine!
  • Die Mitarbeiter der MS AUSTRALIS werden Ihnen an Bord eine Verzichtserklärung (Haftungsfreistellungserklärung) vorlegen. Diese Verzichtserklärung dient zur Absicherung der Reederei gegenüber hohen Schadenersatzansprüchen. Um an dieser Reise teilnehmen zu können, müssen sie diese Erklärung an Bord ausfüllen und unterschreiben. Da nach deutschem Reiserecht jedoch Chamäleon Ihr alleiniger
  • Vertragspartner bei der Reise ist, schränkt diese Verzichtserklärung Ihre Rechte nach BGB nicht ein. Für Ihren Reisevertrag mit dem Veranstalter gelten die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse laut den allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen.
  • Der Veranstalter sucht die Aktivitäten nach bestem Wissen und Gewissen aus und bietet Ihnen die Vermittlung als kostenlosen Service an. Die Durchführung der Aktivitäten kann nicht garantiert werden.
  • Ihre Buchungswünsche teilen Sie bitte zum Anfang der Reise Ihrer Reiseleitung mit. Bitte beachten Sie die Ausnahmefälle, in denen die Reservierung und Bezahlung bereits vorab in Deutschland erfolgen muss.
  • Darüber hinaus raten wir davon ab, vor Ihrer Reise Aktivitäten über das Internet zu buchen, da das Wetter nicht vorhersehbar ist und auch die Ankunfts- und Abfahrtszeiten nicht vollständig planbar sind.
  • Alle genannten Aktivitäten sind spanisch- oder englischsprachig, falls nicht anders angegeben.
  • Die angegebenen Preise entsprechen ohne Aufschlag den Preisen vor Ort. Wir sind bemüht, diese Liste immer so aktuell wie möglich zu halten. Kurzfristige Preiserhöhungen müssen wir an Sie weiterreichen.
  • Falls einzelne der genannten Unterkünfte nicht verfügbar sind, wird eine möglichst gleichwertige Alternative gebucht.
  • Sie können für diese Reise gern ein Einzelzimmer (gegen entsprechenden Aufpreis) buchen.
  • Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und/oder Aktivitäten ist diese Reise, wie die meisten in unserem Gesamtangebot, grundsätzlich nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Im Einzelfall sind wir jederzeit bemüht, eine Lösung zu finden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
  • Eine Anzahlung von 20% muss direkt nach der Buchung und Erhalt der Rechnung nebst Sicherungsschein bezahlt werden. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Bis zu der in der AGB genannten Frist vor Reisebeginn kann der Veranstalter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen von der Reise zurücktreten.
  • Informationen zur Verarbeitung von Kundendaten finden Sie unter https://www.intakt-reisen.de/datenschutz/ .
  • Durch Ihre Reise erzeugte CO2-Emissionen können Sie durch eine freiwillige Spende an Atmosfair ausgleichen (siehe Buchungsformular). Die Spenden werden in Projekte zur Einsparung von Treibhausgasen investiert. Um die CO2-Emissionen des Fluges an anderer Stelle einzusparen sind z.B. für Flüge nach Tansania ca. 103 EUR und nach Nepal ca. 117 EUR notwendig. Sie erhalten für Ihre Spende eine vom Finanzamt anerkannte Bescheinigung.
  • Mit Buchung der Reise kann, je nach Zeitpunkt der Buchung, eine Anzahlung notwendig sein. Die Bedingungen hierzu finden Sie in den Veranstalter-AGB.
  • Zu erforderlichen Impfungen fragen Sie bitte Ihren Arzt oder eines der Tropeninstitute.

Rundreise Argentinien & Chile

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Reisebedingungen Intakt-Reisen GmbH & Co-KG

Allgemeine geschäftsbedingungen der intakt-reisen gmbh & co. kg  zur vermittlung von touristischen reiseleistungen, (vermittlungsbedingungen), 1. die intakt-reisen gmbh & co. kg  ist vermittler von reiseleistungen und sonstigen angeboten.

Die Intakt-Reisen GmbH & Co. KG (Sitz: Spitzbubenweg 34, 14548 Schwielowsee OT Caputh, Deutschland) tritt bei ihrer Tätigkeit als Vermittler für Reiseveranstalter und sonstige Anbieter touristischer Dienstleistungen aus dem In- und Ausland auf. Sie vermittelt für diese Unternehmen Pauschalreise-Pakete, Flüge, Hotelunterbringung, Mietwagen etc. Sofern Intakt-Reisen GmbH & Co. KG darüber hinaus eine Pauschal- oder Individualreise aktiv veranstaltet, ist dies durch die Angabe der Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen (Veranstalterbedingungen) der Intakt-Reisen GmbH & Co. KG entsprechend kenntlich gemacht.

Die von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG vermittelten Verträge werden namens und für Rechnung der jeweiligen Reiseveranstalter oder sonstigen Erbringer touristischer Dienstleistungen angebahnt.

Zwischen Intakt-Reisen GmbH & Co. KG und dem Nutzer kommt im Falle der Buchung einer touristischen Dienstleistung/eines Pauschalreisepaketes ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Gegenstand die Vermittlung dieser touristischen Leistungen ist.

Die von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG über das Internetportal “ www.intakt-reisen.de“ dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG dar.

2. Vermittlungsauftrag, Abwicklung

Der Nutzer kann über Intakt-Reisen GmbH & Co. KG / www.intakt-reisen.de Verfügbarkeiten und Preise abfragen. Mit Ausfüllen der Informationsfelder des online-Buchungsformulares, sowie dessen Fertigstellen und Absendung gibt der Nutzer an Intakt-Reisen GmbH & Co. KG den Auftrag, die gewünschten Reisedienstleistungen oder Reisepakete zu vermitteln, die von den dritten Leistungsanbietern/Reiseveranstaltern auf der Grundlage eines entsprechenden Vertragsabschlusses zwischen diesen und dem Nutzer erbracht werden sollen. Es handelt sich also um eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Anbieter der touristischen Leistung abzugeben (invitatio ad offerendum). Die Angebotsabgabe durch den Nutzer erfolgt durch die vorbeschriebene Eingabe seiner Daten in das online-Buchungsformular und dessen Absendung an Intakt-Reisen GmbH & Co. KG. Der Nutzer ist für den Zeitraum von maximal sechs Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieses Zeitraums erklärt der jeweilige touristische Anbieter bzw. Intakt-Reisen GmbH & Co. KG im Auftrag des jeweiligen touristischen Anbieters entweder die Annahme des auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Angebots des Nutzers oder übermittelt dem Nutzer ein neues Vertragsangebot, das dieser innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder Annahme des an den Nutzer übermittelten neuen Angebots durch diesen kommt der entsprechende Vertrag über die jeweilige touristische Leistung zustande. Der Vertragsabschluss kommt ebenfalls bei Übersendung einer Rechnung durch den jeweiligen touristischen Anbieter oder für diesen durch Intakt-Reisen GmbH & Co. KG an den Nutzer zustande. Der Nutzer wird frei, wenn ihm nicht der Reiseveranstalter/touristischer Leistungsträger direkt oder über Intakt-Reisen GmbH & Co. KG als Vermittler binnen dieser Frist schriftlich, fernmündlich, per e-mail oder auf anderem Wege die vermittelte Buchung bestätigt.

Die vertragliche Verpflichtung von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG im Rahmen des Vermittlungsauftrags beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Weiterleitung des Buchungswunsches des Nutzers sowie gegebenenfalls der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters/touristischen Leistungsträgers an den Nutzer. Intakt-Reisen GmbH & Co. KG übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung der von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG vermittelten Reisen/touristischen Leistungen durch den jeweiligen Leistungserbringer/Reiseveranstalter.

Intakt-Reisen GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Einstandspflicht für die Durchführung der auf der Website präsentierten Reiseleistungen/touristischen Angeboten und gibt keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/touristischen Angeboten. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Reiseveranstalter/touristische Leistungsanbieter, mit dem der Nutzer gegebenenfalls den jeweiligen Reise-, Beförderungs-, Unterbringungsvertrag pp. schließt.

3. Hinweise zum vermittelten Vertrag, Obliegenheiten

Kommt eine Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und dem Reiseveranstalter/touristischen Leistungsanbieter zustande, finden unter Voraussetzung der Einhaltung der gesetzlichen Einbeziehungsvorschriften durch diesen Reiseveranstalter/touristischen Leistungsträger gegebenenfalls parallel zu diesen Vermittlungsbedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Reservierungs-, Beförderungsbedingungen oder die sonstigen Regelungen des jeweiligen Reiseveranstalters/touristischen Leistungsanbieters (AGB) Anwendung. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Haftungsbegrenzung, Stornierung, Umbuchung, Rückzahlung, Erklärungs- und Verjährungsfristen sowie andere Vertragsbedingungen geregelt sein. Die entsprechenden AGB der jeweiligen touristischen Leistungsträger oder Reiseveranstalter werden dem Nutzer, soweit verfügbar, auf dem Webportal zur Einsichtnahme und gegebenenfalls Akzeptanz von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG bereitgestellt.

Mängel der Vermittlungsleistungen von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG sollte der Nutzer gegenüber dieser unverzüglich anzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, können jedwede Ansprüche des Nutzers aus dem Vermittlungsvertrag entfallen, soweit eine dem Nutzer zumutbare Abhilfe durch Intakt-Reisen GmbH & Co. KG möglich gewesen wäre.

Der Nutzer sollte – um der eigenen Schadensminderungspflicht nachzukommen – die vom Reiseveranstalter/touristischen Leistungsanbieter erhaltene Buchungsbestätigung umgehend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen, ebenso die zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen und den Reiseveranstalter/touristischen Leistungsträger gegebenenfalls auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinweisen. Mängelrügen bezüglich der von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG vermittelten touristischen Leistungen werden direkt gegenüber dem jeweils zuständigen Anbieter der touristischen Leistung erhoben.

4. Umbuchung und Rücktritt vom vermittelten Vertrag

Ob der Nutzer den mit dem Reiseveranstalter/touristischen Leistungsanbieter geschlossenen Vertrag umbuchen oder von diesem zurücktreten kann, richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Regeln und den Vorgaben des jeweiligen Reiseveranstalters/touristischen Leistungsanbieters, gegebenenfalls aus dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern diese in den jeweiligen Vertrag mit dem Nutzer wirksam einbezogen wurden.

Regelmäßig lässt der Reiseveranstalter/touristische Leistungsanbieter eine Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise/Buchung nur nach Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise/touristischen Dienstleistung zu, gegebenenfalls gegen Zahlung von Mehrkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütung.

Tritt der Nutzer durch seine entsprechende Erklärung zu Händen des Reiseveranstalters/touristischen Leistungserbringers endgültig vom vermittelten Vertrag zurück, werden regelmäßig als Schadensausgleich Stornokosten – je nach dem einschlägigen Recht und dem Inhalt der gegebenenfalls vereinbarten Allgemeinen Reisebedingungen, Reservierungs- oder Beförderungsbedingungen pp. (AGB) – dem Nutzer in Rechnung gestellt.

Dabei ist es dem Nutzer unbenommen, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter/touristischen Leistungserbringer durch die Stornierung keine oder geringere Schäden entstanden sind, als die von diesem geforderten Stornokosten.

Intakt-Reisen GmbH & Co. KG weist auf die Möglichkeit hin, eine Reiserücktritts- und Reiseunterbrechungsversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

5. Vermittlungsentgelt, Zahlungsmodalitäten, Sicherungsschein

Intakt-Reisen GmbH & Co. KG erhält ihr Entgelt als Vermittlungsprovision vom vermittelten Reiseveranstalter/touristischen Leistungserbringer; in konkret mit dem Nutzer vereinbarten Einzelfällen stellt Intakt-Reisen GmbH & Co. KG jedoch für zusätzlich erbrachte Leistungen zusätzliche Entgelte in Rechnung, z. B. für die Beschaffung von Visa u. ä.

Die Zahlung der Reisepreise, von Anzahlungen auf den Reisepreis, von Ticket- oder Unterbringungskosten pp. nach Buchungsbestätigung und Rechnungsstellung erfolgt jeweils unmittelbar nach Vorgabe des jeweiligen Reiseveranstalters/touristischen Leistungserbringers an diese oder gegebenenfalls nach Vorgabe des Reiseveranstalters/touristischen Leistungserbringers zu Händen von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG, regelmäßig per Banküberweisung oder Banklastschrift.

Handelt es sich bei der vermittelten Leistung um einen Pauschalreisevertrag, setzt jede Zahlung nach den einschlägigen deutschen bzw. EU-rechtlichen Regeln voraus, dass dem Reisenden vorher der dort gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein zur Verfügung gestellt wurde.

6. Erhalt der Reiseunterlagen, Tickets pp., Sicherungsscheine, ausländische Reiseveranstalter

Elektronische u.a. Flugtickets bzw. Reiseunterlagen bei Pauschalreisen werden dem Nutzer in der Regel von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG oder direkt vom Reiseveranstalter / touristischen Leistungserbringer per Post zugeleitet. In Ausnahmefällen oder bei kurzfristigen Last-Minute-Buchungen werden Tickets und Reiseunterlagen je nach Absprache mit dem Leistungserbringer dem Kunden per E-Mail zugestellt oder hinterlegt. Für eine Hinterlegung wird dem Nutzer regelmäßig ein geringes Entgelt berechnet. Intakt-Reisen GmbH & Co. KG hat keine Einstandspflicht bei Verlust von Tickets, Vouchern und anderen Reiseunterlagen auf dem Postweg. Die ordnungsgemäße Beförderung der Reiseunterlagen zum Nutzer zu gewährleisten, ist Sache des jeweiligen Reiseveranstalters / touristischen Leistungsanbieters.

Bei Hotel- oder Mietwagenbuchungen o.ä, erfolgt regelmäßig keine gesonderte Zuleitung von Reservierungsunterlagen. Der Nutzer wendet sich vielmehr an die Rezeption des gebuchten Hotels bzw. an den Schalter des Mietwagenunternehmens und legt dort die ihm zugegangene Reservierungsnummer vor.

Bei Buchung von Pauschalreisen ist der jeweilige Reiseveranstalter nach deutschem und EU-europäischem Pauschalreiserecht verpflichtet sicherzustellen, dass dem Reisenden der Reisepreis erstattet wird, soweit Reiseleistungen in Folge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden in Folge von Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen, erstattet worden.

Diese Verpflichtung erfüllt der Reiseveranstalter regelmäßig durch eine entsprechende Insolvenzversicherung.

Zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur eigenen Insolvenzabsicherung hat der Reiseveranstalter dem Nutzer einen unmittelbaren Anspruch gegen die Insolvenzversicherung zu verschaffen und durch Übergabe einer von dieser oder auf deren Veranlassung ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen.

Soweit Intakt-Reisen GmbH & Co. KG mit dem Inkasso vom jeweiligen Reiseveranstalter gegenüber dem Nutzer beauftragt wird, ist Intakt-Reisen GmbH & Co. KG als Reisevermittler dem Nutzer gegenüber verpflichtet, den Sicherungsschein auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen, wenn er ihn dem Nutzer aushändigt. Weder der vermittelte Reiseveranstalter noch Intakt-Reisen GmbH & Co. KG als Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise fordern oder annehmen, es sei denn, dem Reisenden ist ein Sicherungsschein übergeben worden.

6.4. Ausländische Reiseveranstalter

Hat im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Nutzer der von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG vermittelte Reiseveranstalter seine Hauptniederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft als Deutschland oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so genügt der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung zur Absicherung der eigenen Insolvenz gegenüber dem Nutzer auch dann, wenn er dem Nutzer Sicherheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften des anderen Staates leistet und diese den vorbeschriebenen Anforderungen an den Sicherungsschein und die abgesicherten Risiken entspricht. Auch in diesem Falle muss dem Nutzer die Sicherheitsleistung von dem ausländischen Reiseveranstalter nachgewiesen werden.

7. Hinweise auf Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Es ist die Verpflichtung des jeweiligen Reiseveranstalters eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, dem Nutzer über Pass- und Visumserfordernisse für Angehörige des Mitgliedsstaats, in dem die Reise angeboten wird, zu unterrichten sowie Informationen über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, noch vor Vertragsschluss und Rückbestätigung der Buchung zu geben.

Ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein, gibt Intakt-Reisen GmbH & Co. KG auf dieser Website ebenfalls Informationen zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Reiseziels für deutsche Staatsbürger als Vorabinformation aus öffentlich zugänglichen Quellen, ohne Übernahme irgendwelcher Verantwortlichkeit für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Informationen.

Vielmehr wird dem Nutzer angeraten, zu Pass-, Visa-, Gesundheits- oder auch Devisenbestimmungen verbindliche Informationen beim jeweiligen Reiseveranstalter oder bei der in Frage kommenden konsularischen Vertretung einzuholen.

8. Haftung von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG als Vermittler

Bei den einzelnen Angaben auf dieser Website zu den verschiedenen Reisen ist Intakt-Reisen GmbH & Co. KG auf die Informationen angewiesen, die Intakt-Reisen GmbH & Co. KG von den jeweiligen Veranstaltern/touristischen Leistungsträgern erhält. Intakt-Reisen GmbH & Co. KG hat keine Möglichkeit, diese Information auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Intakt-Reisen GmbH & Co. KG gibt daher gegenüber dem Nutzer keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden bzw. die mit dieser Website verlinkt sind.

Intakt-Reisen GmbH & Co. KG haftet nicht für die Verfügbarkeit der über ihr Internetportal dargestellten Reisen oder touristischen Leistungen zum Zeitpunkt des Buchungswunsches des Nutzers.

Intakt-Reisen GmbH & Co. KG haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistung/touristischen Leistung selbst, sondern ausschließlich dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Intakt-Reisen GmbH & Co. KG ist in angemessenem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Intakt-Reisen GmbH & Co. KG übernimmt aber keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von derartigen fremden Inhalten.

Im übrigen haftet Intakt-Reisen GmbH & Co. KG bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, aus übernommenen Garantien oder für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten oder sonstiger Pflichten ist die Haftung von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG auf den dreifachen Wert der vermittelten touristischen Leistung bzw. des vermittelten Reisepaketes begrenzt. Intakt-Reisen GmbH & Co. KG haftet nicht für von ihr nicht zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.

Die einzelnen Angaben zu den vermittelten Reisen/touristischen Dienstleistungen beruhen auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Anbieter dieser touristischen Dienstleistungen. Diese stellen keine Zusicherung seitens der Intakt-Reisen GmbH & Co. KG dar. Intakt-Reisen GmbH & Co. KG haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung/touristischen Leistung zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage durch den Nutzer.

Dies gilt nicht, soweit Intakt-Reisen GmbH & Co. KG fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt hätten bekannt sein müssen. Insoweit ist die Haftung der Intakt-Reisen GmbH & Co. KG für das Kennenmüssen solcher Umstände ebenfalls auf den dreifachen Wert der vermittelten Reise- und sonstigen touristischen Dienstleistungen beschränkt, soweit ein Schaden des Nutzers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Intakt-Reisen GmbH & Co. KG herbeigeführt wurde.

9. Vorbehalt zur Änderung dieser Vermittlungsbedingungen

Intakt-Reisen GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, diese Vermittlungsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intakt-Reisen GmbH & Co. KG zur Vermittlung von touristischen Reiseleistungen (Vermittlungsbedingungen)“ zum Zeitpunkt ihrer Geltung an bereit gehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Vermittlungsbedingungen erklärt der Nutzer stillschweigend sein Einverständnis mit den Änderungen.

Diese Vermittlungsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Nutzer und Intakt-Reisen GmbH & Co. KG bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangegangenen Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündliche, elektronisch oder schriftlich erfolgten.

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Vermittlungsbedingungen.

11. Rechtswahl

Dieser Vermittlungsvertrag unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Nutzers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Berlin (Deutschland).

Stand: 25.09.2014 Vermittler: Intakt-Reisen GmbH & Co. KG, Caputh, Spitzbubenweg 34, 14548 Schwielowsee, Deutschland Telefonnummer: 0049-(0)30-20 61 64 88 -0 Faxnummer: 0049-(0)30-20 61 64 88 -9 E-Mail-Adresse: [email protected] www.intakt-reisen.de

Veranstalter-Geschäftsbedingungen

Allgemeine reisebedingungen.

Intakt-Reisen GmbH & Co KG (www.intakt-reisen.de) ist ausschließlich Vermittler touristischer Leistungen. Die nachfolgenden Veranstalter-Reisebedingungen entsprechen dem letzten Stand, der uns durch den Veranstalter dieser Reise mitgeteilt wurde und beziehen sich explizit nur auf die Reisen, in welcher die direkte Verlinkung hierauf erfolgt. Für die Rechtsgültigkeit dieser Reisebedingungen kann Intakt-Reisen GmbH & Co. KG nicht verantwortlich gemacht werden.

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

1. Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde. 1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen. 1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter. 1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen. 2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10.b) genannten Gründen abgesagt werden kann. 2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt. 2.4 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. 2.5 Zahlungen können in bar, per Überweisung, per PayPal, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) getätigt werden. 2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, 6.4 bzw. 6.6 zu verlangen.

3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. 3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden. 3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. 3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.). 3.5 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.

4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden: a) aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts, b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. 4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. 4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren: Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen. 5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.

6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen. 6.3 Bei allen vom Veranstalter veranstalteten Reisen – ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten – werden

bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%, bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%, bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%, bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.4 Bei allen vom Veranstalter veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden

bis 31. Tag vor Reiseantritt 25%, bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%, bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%, bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90% als Ersatzanspruch gefordert.

6.5 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen. 6.6 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3, bzw. 6.4 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. 6.7 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3, bzw. 6.4 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen. 6.8 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 50 pro Person als vereinbart. 7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.3, 6.4 bzw. 6.7 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.

8. Zusatzkosten durch Kundenverhalten

Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten vom Reiseveranstalter bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf der Reiseveranstalter den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst zum Beispiel Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei falschen oder fehlenden Namensangaben des Kunden.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch

28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen, 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen, 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes. 11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.). 11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.

12. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

Reiserücktrittkostenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden

13.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. 13.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 13.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 22). 13.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 13.5 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 13.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen. 13.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind. 14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. 14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen des Veranstalters, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den vom Veranstalter selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat der Veranstalter keinen Einfluss.

16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reiseveranstalter den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.

17. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

19. Gerichtsstand

19.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen. 19.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. 19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

20. Schlichtungsverfahren

20.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Reiseverträge, die online geschlossen wurden, befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. 20.2 Der Reiseveranstalter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.

21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

Stand: Februar 2023

Veranstalter-Haftpflichtversicherung: HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover Gültig ab 1. Juli 2018

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Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise: Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personen­bezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen und eine Reise buchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten? Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an den Veranstalter wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Für alle Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich schriftlich an den Datenschutzkoordinator des Veranstalters.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Der Veranstalter nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Der Veranstalter verarbeitet die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten gemäß der europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung des Reise­vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Ihre Anfrage hin (Reiseangebot).

Im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und im Sinne der Datensparsamkeit werden hierzu in der Regel nur solche Daten erhoben, die für die Erbringung gerade dieses Dienstes benötigt werden.

Wenn Sie Ihre Kontaktformulare benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Zur Erfüllung eines Reisevertrages verarbeitet der Veranstalter folgende personenbezogene Daten:

Name, Adresse/andere Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum, Ge­schlecht, Sprache, Bank-/oder Kreditkartendaten und je nach Reiseziel die Staatsangehörigkeit sowie die Reisepassdaten. Zur Erstellung eines Reiseangebotes genügen Ihr Name und Ihre Kontaktdaten.

Die vom Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten nutzt dieser im Übrigen zur Pflege der Kundenbeziehungen, zur Kundenbetreuung (z.B. Informationen zum Ablauf Ihres Aufenthaltes), zur Durchführung von eigenen Werbe- und Marketingmaßnahmen (z.B. dem Versand von Katalogen sonstigen Werbesendungen im gesetzlich zulässigen Rahmen, Rückfragen zur Kundenzufriedenheit) und zur Auftragsabwicklung.

Folgende Datenverarbeitungsprozesse erfolgen beim Veranstalter: Kundendatenerfassungssystem, Angebotserstellung, Rechnungslegung, Elektronischer Zahlungsverkehr, Kreditkartenzahlungen, ggf. Visa-Beantragung, Kundenservice, Newsletterversand (nur mit Ihrer Einwilligung), Reklamationen, Webshop, Gewinnspiele, Fotowettbewerb.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte: Wenn der Veranstalter personenbezogene Daten an einen Auftragsverarbeiter übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich innerhalb der einschlägigen, insbesondere wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Soweit dies für die Erbringung der durch den Veranstalter geschuldeten vertraglichen Leistung oder gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten auch an Subunternehmer oder Dienstleister (teilweise in Drittländern) zur Erbringung der Leistung im Namen oder im Auftrag des Veranstalters (z.B. technische Abwicklung des Post- und E-Mail-Versandes (unverschlüsselt), Zahlungsabwicklung, Kundenservice).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung: Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen und gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einlegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, der Veranstalter kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an den Veranstalter. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Die zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem der Veranstalter seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Daten, die der Veranstalter auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeitet, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Recht auf Auskunft, Sperrung, Löschung: Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger, den Zweck und Dauer der Datenverarbeitung und Informationen über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an den Veranstalter wenden. Sollten Sie eine Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten wünschen, teilt der Veranstalter allen Empfängern, denen die personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Veranstalter unterrichtet Sie über diese Empfänger, wenn Sie das wünschen. Das Recht darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Der Veranstalter stellt Ihnen auf Anfrage eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die Sie beantragen, kann der Veranstalter ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellen Sie den Antrag elektronisch, stellt der Veranstalter Ihnen die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung, sofern Sie nichts anderes angeben. Das Recht auf Erhalt einer Kopie darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen aber nicht beeinträchtigen.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Veranstalter trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt der Veranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der Veranstalter hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611 533-5859, E-Mail [email protected] abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz vom Veranstalter verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: http://www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

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